Versuche zur Eingemeindung der Häuser Großerlau 14-23(Rudolf Freinschlag)
Seit der Festlegung der Pfarrgrenzen mit Urkunde vom 25. Jänner 1776[1] gehören die Häuser Großerlau 14-23 zur Pfarre Dimbach. Mit der Gründung der Ortsgemeinden im Jahre 1848 wurden die Grenzen mit den Katastralgemeinden festgelegt, die aber mit den Pfarrgrenzen nicht übereinstimmten. Großerlau 14 (Bachschneider) gehört zur Gemeinde Pabneukirchen, die restlichen Liegenschaften zu St. Georgen/W. Es gab immer wieder Bemühungen, diese Häuser der Gemeinde Dimbach einzugliedern. Auch heute noch ist die wirtschaftliche, kirchliche und kulturelle Verbindung dieser Häuser hauptsächlich nach Dimbach gegeben.
Der erste Versuch, diese Häuser einzugemeinden, wurde 1913 gestartet. Damals wurde im Gemeindeausschuss, so hieß früher der Gemeinderat, beschlossen, die Häuser Großerlau 15-23 in die Gemeinde Dimbach aufzunehmen. Der Beschluss war aber ungültig, da nicht alle einverstanden waren.
1922 wurde dies erneut beschlossen und auch die Übernahme der Kosten in der Höhe von 5.600.000,00 Kronen für das Grundbuch vereinbart. Die Durchführung erfolgte aber nicht.
Am 29. Mai 1938, also nach Hitlers Einmarsch in Österreich, befürwortete man abermals die Eingemeindung der Liegenschaften Großerlau 14-23, ohne dass dann eine Umsetzung erfolgte.
1950 erfolgte der Beschluss, ein Gesuch für die Eingemeindung der Liegenschaften 15-23 beim Land OÖ. zu stellen. In einer Anfrage an den Gemeindebund wurde allerdings festgehalten, dass der Bürgermeister Franz Leomann aus der Gemeinde St. Georgen/W. seinen Wohnsitz in diesem Gebiet hat. Er wohnte damals im Reichebner-Häusl, Großerlau 45 und baute sich später das Haus Ober St. Georgen 87, jetzt Franz Lenz. Ob dies im weiteren Verfahren von Bedeutung war, kann man nicht verfolgen.
Mit Schreiben vom 25. Februar 1951 stellten die Besitzer der Häuser Großerlau 14 (Pabneukirchen), 15-23 und 45 (Reichebner-Häusl, alle St. Georgen/W.) einen Antrag auf Eingemeindung nach Dimbach. Mit Schreiben vom 27. August 1952 wurde das Ansuchen der Eingemeindung an das Land OÖ. gestellt. Nachdem endlich die Lagepläne vom Vermessungsamt vorlagen, wurde am 30. November 1952 nochmals die Eingemeindung befürwortet. Mit Bescheiden vom 18. Jänner 1954 und 12. Mai 1954 erfolgte allerdings eine Ablehnung des Ansuchens seitens des Landes mit der Begründung, dass auch St. Georgen/W. ihrerseits Häuser aus Henndorf und Unter St. Georgen von Pabneukirchen eingemeinden wollte, was die Gemeinde Pabneukirchen abgelehnt hatte. Zur Umgemeindung des Hauses Großerlau 14 teilte die Gemeinde Pabneukirchen mit, dass sie aus jagdwirtschaftlichen Gründen dagegen sei.
Auch eine weitere Stellungnahme der Gemeinde zum ablehnenden Bescheid des Landes brachte keine Änderung mehr.
Foto: Ansuchen der Hausbesitzer um Umgemeindung nach Dimbach. (77/2188)
Pfarrchronik Seite 88 ff.
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