Matrikenwesen (Rudolf Freinschlag)

Entwicklung des Matrikenwesens; Altmatriken (konfessionelle Matrikenführung)

Nachdem die Religionsgemeinschaften schon in den ersten Jahrhunderten der christlichen Zeitrechnung begonnen hatten, zunächst auf freiwilliger Basis, nicht einheitlich und nicht überall, Matriken (Mutterrollen) zu führen, in denen sie ihre Mitglieder verzeichneten, wurde auf dem Konzil von Trient im Jahre 1563 den Pfarrern zur Pflicht gemacht, ein Trauungsbuch und ein Taufbuch zu führen und sorgfältig aufzubewahren.

In der Pfarre Dimbach beginnen die Aufzeichnungen für Geburten (Taufen) mit 25. November 1616 und sind lückenlos erhalten. Die 1. Eintragung ist die Taufe der Katharina mit der Anmerkung „dem Kleinhayberger ein Kind getauft“.

Foto: 1. Eintragungen in das Taufbuch Dimbach aus dem Jahre 1616 (85/1979)

Für Trauungen (Hochzeiten) beginnen die Aufzeichnungen am 25. Juni 1619 und sind bis auf eine Lücke von 1646-1664 erhalten. Die 1. Eintragung ist die Hochzeit des Christoph Riegler, Sohn des Adam aus St. Nicola und der Barbara Kesselberger, Tochter des Dimbacher Ratsbürgers Christoph.

Foto: 1. Eintragungen in das Trauungsbuch Dimbach aus dem Jahre 1619 (85/2106)

Die Sterbematriken beginnen mit 8. Juni 1664, die Aufzeichnungen bis 1679 sind lückenhaft und sind dann bis auf die Jahre 1723 – 1725 erhalten. Die 1. Eintragung ist der Tod der Margarethe Plumpfbergerin (40 Jahre alt), die mit Wolfgang am Plumpfberg verheiratet war.

Foto: 1. Eintragungen in das Sterbebuch Dimbach aus dem Jahre 1664 (85/2105)

Die Originalmatriken befinden sich im Pfarrhof, ab 1820 wurden Duplikate angefertigt, die sich im Diözesanarchiv befinden. Die Originalmatriken wurden vom OÖ. Landesarchiv mikroverfilmt (Taufen und Sterbefälle bis 1846 und Trauungen bis 1860).

Einführung der generellen, staatlichen Matrikenführung

In Frankreich wurde bereits 1792, in England 1836, in Italien 1865, in Deutschland und der Schweiz 1876 die Matrikenführung durch eigene staatliche Behörden (Standesämter, Zivilstandesämter, Registrar etc.) eingeführt.

In Österreich errichtete man allerdings erst am 1. Jänner 1939 Standesämter, die von diesem Zeitpunkt an alle Personenstandsfälle in den Personenstandsbüchern (Geburtenbuch, Familienbuch, Sterbebuch) zu beurkunden haben.

Die obligatorische Zivilehe wurde in Österreich bereits am 1. August 1938 eingeführt. Zur Vornahme von Trauungen waren von diesem Zeitpunkt an bis zum 31. Dezember 1938 ausschließlich die Bezirksverwaltungsbehörden zuständig.

Standesamt Dimbach

Der 1. Personenstandsfall am Standesamt Dimbach vom 1. Jänner 1939 ist die Eintragung des Todesfalles des Auszüglers Josef Höberstockmüller, Oberhornberger, der am 31. Dezember 1938 im Alter von 82 Jahren gestorben ist.

Insgesamt sind bis Oktober 2010 673 Geburten, 496 Eheschließungen und 674 Todesfälle beurkundet worden.

Als Standesbeamte waren tätig:

1939 bis 1940: Leopold Neulinger, Dimbach 9
1939 bis 1945: Rudolf Riener, Dimbach 15
1940 bis 1943: Jakob Mach, Dimbach 11
1941 bis 1948: Sabine Frattner (verehelichte Goldnagl), Dimbach 8
1945 bis 1946: Karl Kleinbruckner, Kleinerlau 16
1946 bis 1952: Johann Leitner, Dimbachreith 22
1947 bis 1950: Rudolf Kitzler, Naarn (später Amtsleiter in Hagenberg)
1950 bis 1955: Rudolf Winter, Dimbach 13
1952 bis 1963: Karl Holzer (Stellvertretung), Waldhausen
1956 bis 1970: Karl Leonhartsberger, Dimbach 23 (1967 bis 1970 Stellvertreter)
1963 bis 1999: Berta Freinschlag (Neuhauser), Dimbach 7 (Kleinerlau 1)
1970 bis 1971: Josef Gassner, Pabneukirchen (später Amtsleiter der Stadt Perg)
1971 bis 1978: Karl Holzer (Stellvertretung), Amtsleiter Waldhausen
1978 bis 1992: Ludwig Käferböck, Großerlau 7
1994 bis laufend: Rudolf Freinschlag, Dimbachreith 5
1995 bis laufend: Johann Moser (Haider), Kleinerlau 6 (jetzt Bad Kreuzen)

Quelle:Personenstandsrecht; Regierungsrat Johann Hintermüller