Grenzen und Grenzänderungen (Karl Reithner)
Geschichtliches:
1748: Neuanlage des Gültbuches („Theresianisches Gültbuch“) durch Maria Theresia. Sie ordnete die Anlegung eines Steuerkatasters an, es ist nach Grundherrschaften gegliedert.
Gült/Gilt = Abgabe in Naturalien an den Grundherrn (seit dem 15. Jahrhundert gebräuchliches System in OÖ).
1789 erfolgte unter Kaiser Josef II., dem Sohn von Maria Theresia, eine geographische Gliederung nach neu gebildeten Steuergemeinden = Katastralgemeinden. Die Unterscheidung zwischen Dominikal- und Rustikalland entfiel, die geographische Gliederung erfolgte bis dahin nach Grundherrschaften. Unter Dominikalland verstand man Herrschaftsland, also Land, das direkt durch die Herrschaft (in der Regel Adel oder Kirche) bewirtschaftet wurde. Auf solch einem Land hatten Lehensmänner Frondienst zu leisten. Unter Rustikalland verstand man Bauernland, welches von halbfreien Bauern bewirtschaftet wurde. Die Bauern waren nur Pächter und keine Besitzer des Rustikallandes. Neben der Pacht in Naturalien und Geld mussten sie auch den Robot (Fron) leisten.
Foto: Josefinisches Lagebuch – Auszug (42/1211)[1]
Kaiser Leopold II. hob dieses Steuergesetz wieder auf.
1791: Schaffung eines Grundbuches für Rustikalgüter. Das vor dem Josefinischen Lagebuch geführte Theresianische Gültbuch wurde wieder für Dominikalgüter in Kraft gesetzt.
Unter Kaiser Franz I. wurde im Jahr 1817 aus steuerlichen Gründen (Staatsbankrott 1811) ein allgemeiner Kataster angeordnet, in welchem man die Grund- und Bauparzellen genau vermessen und im Maßstab 1:2280 farbig darstellen ließ (1823-1830). Es entstand die Urmappe, die über die digitale Mappe (DKM 1989) noch Gültigkeit besitzt, da sie auch dafür die Basis bildet.
Die Grenzen des Gemeindegebietes
Foto: Grenzen des Gemeindegebietes Dimbach (42/1210)
Eine natürliche Grenze bildet im Nordosten der Sarmingbachetwa 1,3 km lang zu Dorfstetten, zugleich auch die Landesgrenze zu Niederösterreich. Weiterführend Richtung Süden bildet er auf einer Länge von ca. 2,7 km die Grenze zu Waldhausen. Ab dem unteren Ende des „Zwickl-Grabens“ ist der Dimbach bis zur Ortschaft Langenbach die Grenze zu Waldhausen.
Am Rande erwähnt: Vermutlich durch frühere Bach- bzw. Straßenregulierungen verursacht, führt die südöstlichste Grenze in Langenbach durch das Betriebsgebäude der „Hundegger Säge“, die mit dem größeren Areal in der Nachbargemeinde Waldhausen liegt.
Die Nordwestgrenze zu St. Georgen/W. bildet der Blümelbach bis etwa auf Höhe „Höftner-Häuser“.
Der Voglsammühlbach/Sagmüllerbach (im späteren Verlauf als Gießenbach bezeichnet) trennt Dimbach gegen Westen zur Nachbargemeinde Pabneukirchen. Die anschließende Grenze (500 m südlich Sagmühle) in Richtung Südwesten zur Gemeinde Bad Kreuzen verläuft meist durch bewaldete Höhenrücken, wo im Bereich Klausmühle schließlich wieder der Gießenbach kurz die Grenze bildet. Die Einmündung des Haselböckbaches in den Gießenbach bildet den südlichsten und tiefsten Punkt des politischen Gemeindegebietes. In diesem treffen die Gemeinden Dimbach im Norden, Bad Kreuzen im Westen und Waldhausen im Osten aufeinander.
Quelle: OÖLA
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