Namens- und Herrschaftsgeschichte
(Josef Rafetseder, Karl Reithner)
Bereits im ersten Jahrtausend n. Chr. schritt die wirtschaftliche und kulturelle Entwicklung rasch voran. Nach mühevoller Rodungsarbeit konnten die Bauern nun Grund und Boden fruchtbarer und auch ertragreicher machen. Einiges deutet darauf hin, dass die Bauern, soweit es sie bei uns schon gab, zu dieser Zeit noch ziemlich frei waren.[1] Für bedeutende Herrschaftsansprüche waren die Besiedelung offenbar noch zu dünn und die Erträge zu gering.
Je höher sich die Kultur entwickelte, desto größer wurden auch die Interessen. Herrschaften bildeten sich und eigneten sich Grund an. Es wurden Abwehreinrichtungen notwendig, denn einzelne Länder bekämpften sich. Slawen drangen zunehmend bei uns ein. Im 10. oder 11. Jahrhundert wurden bei uns wahrscheinlich die ersten Burgen gebaut (Bad Kreuzen), welche viel Personal brauchten. Es musste ständig überwacht, gebaut und erhalten werden. Diese Arbeit verrichteten zu einem guten Teil die Ritter mit ihren Familien. Eine wichtige Aufgabe war der Kampfeinsatz im Auftrag des Hochadels. Die Ritter wurden zudem auch bei Kreuzzügen gebraucht. Für Abwehrkämpfe kamen auch Bauern zum Einsatz. Die freien Bauern mussten neben dem Kriegsdienst auch für ihre eigene Sicherheit sorgen. Das wurde ihnen zu viel. Sie leisteten lieber mehr Abgaben, dafür übernahmen die Ritter mehr Kriegsdienst. Die Untertänigkeit der Bauern hatte somit begonnen.[2]
Daneben huldigte man im Herrschaftsbereich einem ausgeprägten Lust- und Lasterleben. Um all diese Dingen finanzieren und erledigen zu können, beanspruchte man fremde Hilfe. Die Bauern wurden verpflichtet, den Zehent – 10% ihres Ertrages – zu leisten. Dazu kam noch der Robot an jene Herrschaft, welcher sie angehörten.
Zehent (Dezem), etwa seit dem 5. Jh. von der Kirche geforderte Abgabe (urspr. des 10. Teils vom Getreide, Vieh u.a.) an die Bischöfe zum Unterhalt des Klerus. Diese Abgabe kam ab dem 9. Jh. auch an die Grundherren und wurde etwa seit dem 13. Jh. bis zur Bauernbefreiung auch als Geldleistung gegeben.
Fronen (Fronden, Frondienste, Scharwerk), bis zur Bauernbefreiung übliche Dienstleistungen, die persönl. abhängige Personen, Besitzer bestimmter Liegenschaften oder Bewohner eines Bezirks zum Vorteil eines Dritten (z.B. Landesherr) leisten mussten.
Die Bauern gerieten zunehmend in Abhängigkeit und Untertänigkeit. Sie hatten zu jener Zeit viele Feinde: Einfälle von feindlichen Nationen, Räuber, Diebe, wilde Tiere wie Bären, Luchse, Wölfe sowie Naturkatastrophen. Mit all diesen Widrigkeiten mussten sie fertig werden. Die Unterordnung unter eine Herrschaft bot zunächst Schutz, bedeutete aber in zunehmendem Maße auch Abhängigkeit und Unselbständigkeit.
Geschichte „Wolfsgrube“ einfügen
Vermehrt traten Herrschaften auf, welche immer mehr Land verlangten. Waren die Gebiete einmal an Herrschaften zugeteilt, durften Bauern ohne herrschaftliche Genehmigung nicht mehr roden. Und wenn einmal gerodet war, begann man zu besiedeln. Die Besiedelung von Dörfern wurde unter Aufsicht eines Siedelmeisters durchgeführt. Damit bei der Feldervergabe keine Streitereien entstanden, wurden die Felder verlost. Felder- und Wiesennamen mit der Endsilbe „lüsse“ und „liß“ weisen heute noch darauf hin. Einer unter den neuen Bauern bekam mehr Grund als die anderen, das war ein so genanntes Doppellehen. Dieser wurde oft auch Hofbauer genannt und hatte vom Grundherren eine besondere Aufgabe, etwa beim „Dorfgericht“, erhalten.
Im Buch „Der Bauer im Lande ob der Enns“ von Georg Grüll ist zu lesen, dass sich die Obrigkeit der damaligen vier Viertel – Hausruckviertel, Mühlviertel, Machlandviertel und Traunviertel – Ende 1500 auf 24 Robottage pro Jahr, welche die Untertanen leisten mussten, geeinigt hatte. Die Robotzeit dauerte im Frühjahr und Sommer von 6 Uhr früh bis 7 Uhr abends, im Herbst und Winter von 7 Uhr früh bis 5 Uhr abends. Für Inwohner legte man 12 Tage an Robotleistung fest. Mit Einverständnis der Obrigkeit konnte diese Arbeit auch in Geld abgelöst werden.
Obwohl den Bauern Grund und Boden zugeteilt wurde, hatten sie nur wenige Freiheiten. Sie wurden sogar noch mehr unterdrückt. So kam es bereits 1525 in Deutschland, 1595 – 1597 im Mühlviertel bzw. 1625 – 1635 in ganz Oberösterreich zu Bauernaufständen und Bauernkriegen, welche allesamt niedergeschlagen wurden.
Im Anschluss daran waren Unterdrückung und Not noch größer als vorher. Den Bauern blieb außer bitterer Armut nichts mehr übrig. Die Not dauerte in der Gesamtheit hunderte Jahre.
Kaiserin Maria Theresia milderte das Joch der Bauern
Kaiserin Maria Theresia hatte bereits Mitte des 18. Jahrhunderts eine bedeutende Erleichterung für die Bauern geschaffen: Der Grundherr durfte nicht mehr Richter über seine untertänigen Bauern sein. Als Josef II. bereits Mitregent war, gewährte er den Bauern die Möglichkeit des Freikaufens. Eine ganz wesentliche Verbesserung brachte dann die Aufhebung der Leibeigenschaft unter Kaiser Josef II.
Ehe noch das Herrschaftsjoch ganz abgelegt werden konnte, kam ein anderes Unheil – der Franzosenkrieg von 1793 bis 1815. Es wurde geraubt, gebrandschatzt und verwüstet.
Endlich frei
1848 wurden die Bauern schließlich unter Hans Kudlich befreit und die Untertänigkeit gegenüber ihren Grundherren beendet.
Urkundliche Erwähnungen von Häusern und Ortschaften
Erstnennung der Ortschaften (soweit bisher bekannt):
1337 Gassen: goßn, Hausname = HN: da ´goßna; Gassnerhäuser, Weiler (Dorfbildung)
1451 Hornberg: hömbeag, HN: da ´owa höm´beago;in Hornperig Zwickelreut
1533 Großerlau (Kleinerlau 1827): grös´ela; Erlach d´ela haesa = die Erlauer-Häuser, Weiler
1775 Dimbachreith: dümbö´raid, ursprünglich „Reit“
1775 oder 1778: Vorderdimbach[3]
Hausnennungen (mit teilweiser Anführung der Originaltexte der jeweiligen Verträge)
Kramermühle
1317: versetzt Heinrich der Fleischsetz dem Stifte Waldhausen die Mühle zu Hohenrinne nahe demselben um 14 Pfund Pfennig, und es kauft von Ulrich Harlunger die sogenannte Krämelmühle, welche am Sarmingbach liegt.
Gassen
1337: Otto der Bunberger verleiht dem Seyfried von Gazzen 18 Zehenthäuser in der Pfarre Dimbach nach des Landes Recht zu Österreich.
1359: Bischof Gottfried von Passau verleiht der Wendel, Rugers des Gassner Wittwe ein Zehent von 18 Häusern in der Pfarre Dimbach
Text: „Wir Gotfrit von Gots gnaden bischof ze Pazzowe bechennen offentlich mit dem brif, daz wir Wendeln Rugers dez Gassners witiben vnd ir eriben vnd auch den chinden die der vorgenant Gassner lazzen hat verlihen haben ze rechtem lehen den zehend auf achtzehen häusern in Dünnpekcher pharr den der egenant Gassner vormals auch gehabt hat. Wir sein auch dez vorgenanten zehents ir aller herr vnd scherm als lehens vnd dez lands recht ist. Mit vrchund dez brifs, geben ze Pazzow an pfintztag nach .... drewtzehen hundert iar darnach in dem newn vnd fumftzkistem iar.“
Foto: Originalurkunde aus dem Jahre 1359. (30/1761)
Texterklärung: Otto der Bunberger besaß selber Zehentrechte oder hatte das Recht, Zehentrechte zu verleihen. Er verlieh dem Seyfried Gassner das Recht, von 18 Häusern in unserer Pfarre Zehente einzuheben. Einen gewissen Teil des Zehentbetrages musste er an die Herrschaft abliefern. Nachdem Seyfried Gassner gestorben war, verlieh der zuständige Bischof vom Bistum Passau der Witwe von Seyfried Gassner, Wendeln Rugers, samt ihren erbberechtigten Kindern wie auch den Kindern des verstorbenen Seyfried Gassner das Recht zur Einhebung des Zehents. Diese Urkunde wurde am Pfingsttag des Jahres 1359 in Passau ausgestellt.
Grünberger, Eisenpichler, Ober- und Untergrüner
1405: „belehnte H. Wilhelm Ulrich den Schweinbecken mit Gütern auf dem obern und niedern Krimperg in der Pfarre Waldhausen, auf dem Eiseinpühel, in der Grub und zu Ober- und Niederkren in der Pfarre Dimbach, welche Hertneid der Steinreuter vom H. Albrecht zu Lehen hatte und aufsendete.“
20. Feb. 1424: „Ulrich der Sweinpekch und Zachey seine Hausfrau gibt zur Mehrung des gestifteten Gottesdienstes, den ihre Vettern, die Sweinpecken im Kloster in unser Frauen Kapelle, wo ihr Begräbnis ist, die Güter Marthof, Pfarre Waldhausen, Chesperg Wissekk und an dem Oberenzeydlhof eine Wiese und zwei Hölzer, Pfarre Dünbach.“
Foto: Originalurkunde aus dem Jahre 1424. (30/1763)
17. Jänner 1429: „Anna, Hanns des Ebner Hausfrau und ihre Schwester Agnes Simons am Narnperg vereinigen sich mit ihrem Bruder Hanns dem Wenckenöder von wegen des Guts, das ihre Mutter Elspet, die Wenckenöderin, hinterlassen hat, und besonders wegen einer Wiese und das Marchholz bei Serming, in dem sie auf das Gut verzichten, die Wiese aber und das Holz dem Bruder zu Leibgeding gegen die Begehung eines Jahrestages in der Pfarrkirche zu Dünpach überlassen.“
Texterklärung: Die beiden Schwestern Anna und Agnes Simons am Narnperg kamen mit ihrem Bruder überein, auf das Gut, welches ihre Mutter, Elsbet die Wenkenederin, hinterlassen hatte, zu verzichten. Die Wiese und das Holz überließen sie ihrem Bruder zum Gebrauch. Dafür musste dieser den Jahrestag (wahrscheinlich den Todestag der Mutter) in der Pfarrkirche Dimbach halten.
1475 stirbt der Probst Erhard der I., ihm folgt als solcher Erhart II. (Saumarkter mit Zunamen), gebürtig von Waldhausen. Ihm verkauften im Jahre 1476 „Thoman auf dem Erbi und seine drei Schwestern ihre Zehente in Stainach, und zu Achleuthen, alle ina der Pfarre Dimbach gelegen.“
24. März 1476: „Thomas auf dem Erib und Gut, genannt dacz Wenkenöd, Katharina, des Stephan auf der Widem bei Wenkenöd Hausfrau, Magdalena, des Christann im Egk Hausfrau in Pfarre Dünnbach und Elisabet alle drei Schwestern und des Englprecht eheliche Kinder verkaufen dem Herrn Erhart Sawmarkchter Propst zu Waldhausen ihren Zehent in der Pfarre Dünnbach.“
Texterklärung: Thomas auf dem erblichen Gut Wenkeneder, Katharina, wahrscheinlich seine Schwester und Hausfrau beim Stephan auf der Widem beim Wenkeneder, Magdalena, ebenfalls Hausfrau bei Christann im Egk in der Pfarre Dimbach (von den 2 Letztgenannten ist nicht bekannt, welche Häuser hier gemeint sind) sowie ihre Schwester Elisabet verkauften dem Probst von Waldhausen ihre Zehentrechte in der Pfarre Dimbach. Aus der Urkunde geht auch hervor, dass die 3 Schwestern eheliche Kinder des Englprecht waren.
1602: „Ferdinand Albrecht von Hoyos, Herr zu Persenbeug, Emmersdorf und Roreckh, verkauft dem Propst Hermann von Waldhausen 22 Holden (Häuser) nämlich das Amt Erlau, das er unlängst von Wilhelm von Roggendorf erkauft hat, in den Pfarren Dünpach und St. Georgen.“
Foto: Wappen der Familie „Hayder“ (31/2159)
Eine Urkunde belegt, dass der adelige Name „Hayder“, zu dem dieses Wappen gehört, aus Pommern in Deutschland stammt und bis in das 14. Jahrhundert zurück reicht. Lange Jahre gehörte dieser Name zum Schmied hinterm (am) Mühlberg. Eine Nachfahrin dieses Pommerschen Geschlechts ist noch Christine Kloibmüller in Kleinerlau 8.
Unsere Familiennamen und Hausnummern sind eine eher jüngere Erscheinung.
Zu den persönlichen Merkmalen eines Menschen zählen sein Name und seine Adresse inklusive Hausnummer. Dass die Menschen früher einmal ohne diese Merkmale lebten, ist heutzutage nicht vorstellbar.
„Ihren Vor- und Nachnamen bitte!“ ist jeder von uns schon ungezählte Male im Leben aufgefordert worden. Ein Familien- bzw. Nachname, so wie ihn heute jeder von uns führt, ist jedoch ein historisch gesehen relativ junges Phänomen. In der frühen Neuzeit zwischen dem 15. und dem 18. Jahrhundert war es oft der Vulgo- bzw. Hausname oder ein Spitzname, der die Person im Alltag näher bezeichnete. Diese Namen wurden vom Beruf, von der geographischen Herkunft, von Aussehen und Charaktermerkmalen oder ähnlichem abgeleitet. So gibt es zum Beispiel den Namen „Spitzbart“ gar nicht so selten.
Ist zum Beispiel jemand von Beruf Weber, so hat sich oft der Name „Weber“ gehalten. Oder hat sich vielleicht unglücklicherweise jemand das Kreuz gebrochen, war es durchaus möglich, dass ihm der Name „Kreuzbrecher“ gegeben wurde, und dieser Name blieb auch erhalten. Es konnten aber auch Taufnamen zu Hausnamen werden wie z.B. in Erlau (Hansl, Franzl, Michl) oder auch Ivoschneider (siehe Kapitel „Aufgelassene Gewerbe in der Gemeinde“).
Ganz allgemein ist zu sagen, dass die meisten Namen, Hausnamen wie auch Ortsnamen eine bestimmte Ursache haben. Die Erkundung desselben ist schwierig und stellt eine eigene Wissenschaft darf. Sehr oft werden bei der Namenserkundung unrichtige Schlüsse gezogen. So könnte man z.B. meinen, der Name Mühlviertel käme von den vielen Mühlen, die es hier gab. Das stimmt aber nicht. Nach Peter Wiesingers Forschung (auch Buch Hohensinner – Wiesinger: Ortsnamen) kommt „Mühl“ aus dem Germanischen (Grundlage ist das indogermanische Wort Muk = Haufen = Steinhaufen).
Im Habsburgerreich gab es bis zum Ende des 18. Jahrhunderts keine Vorschriften für Vor- oder Familiennamen. Der Familienname war den Menschen oft auch gar nicht bekannt. Konkrete Schwierigkeiten, welche durch die nicht fixierten Namen entstanden, waren beispielsweise: Kinder ein- und desselben Vaters wurden unter zwei unterschiedlichen Namen in die Matrikenbücher von Pfarren eingetragen, nämlich einmal unter dem Familiennamen und einmal unter dem Hof- oder Grundnamen. Weiters gab es das Problem, dass Personen, die von einem Sprachgebiet in der Monarchie in ein anderes zogen, auch den Namen an die neue Sprache anpassten, was ebenso für Verwirrung sorgte. Auch Wiederverheiratungen nach dem Tode der Frau führten zum Wechsel des Namens.
Wesentliche Meilensteine im Rahmen der Entwicklung der Familiennamen im Habsburgerreich sind die mehrfach durchgeführten Bevölkerungsfeststellungen des 18. Jahrhunderts. Eine Bevölkerungszählung fand zum Beispiel 1764 statt, als zur Bezahlung der Schulden durch den siebenjährigen Krieg (1756 bis 1763) eine Kopfsteuer eingeführt werden sollte. Die Zählung von 1764 bringt aber - im Vergleich zu einer 1754 durchgeführten - eine niedrigere Bevölkerungszahl. Als Grund wird von den Behörden angenommen, dass eine beträchtliche Anzahl von Personen und auch von Häusern bei der Zählung verschwiegen wurde. Als Lösung für dieses Problem wurde die Nummerierung der Häuser vorgeschlagen, denn damit wäre die Unterschlagung von Menschen, die einmal in einem Haus aufgefunden würden, nicht mehr so leicht möglich gewesen. Die flächendeckende Nummerierung der Häuser wäre aber nicht nur hilfreich bei der Steuereintreibung, auch das Militär versprach sich davon Vorteile bei Rekrutierungen.
Neben positiven Beurteilungen gab es andererseits auch Widerstand bis in höchste Kreise des Hofes gegen die Hausnummerierung, und so wurden die Vorschläge und Rückmeldungen der Beamten erst einmal ad acta gelegt und erst 1769 wieder hervorgeholt. Zu dieser Zeit wurde nämlich die Einführung eines neuen Konskriptionssystems zur Rekrutierung militärdienstpflichtiger Personen debattiert und dafür eine Hausnummerierung angedacht. Die Nummerierung der Gebäude war somit eine Angelegenheit von höchstem militärischem Interesse und eine unterstützende Maßnahme zur Bevölkerungserfassung, denn als Grundlage für künftige Rekrutierungen war ein verlässliches Verzeichnis aller männlichen Personen nötig.
Das militärische Begehren stand somit auch bei der Volkszählung und Hausnummerierung in den westlichen Ländern der Habsburgermonarchie, die von 1770 bis 1772 durchgeführt wurde, eindeutig im Vordergrund. Hauptzweck war es, Daten über militärdiensttaugliche Männer zu erheben. Bei den Männern war für eine spätere Rekrutierung der Name wichtig, Frauen wurden, da nicht für eine Rekrutierung vorgesehen, lediglich summarisch erfasst.
So kam es dann 1770 zu einem Hofdekret, in dem vorgeschrieben wurde, dass Personen den Namen beizubehalten hätten, der ihnen von Geburt an zukam und dass an den Häusern eine Nummer angebracht werden müsse. Die Notwendigkeit dazu ergab sich auch aus der Tatsache, dass es in vielen Orten namensgleiche Personen gab, denn die namensgleichen Personen konnten nur durch die Nummerierung ihrer Häuser und der damit verbundenen Zuordnung unterschieden werden.
In der Sozialgeschichte der Familie wird die Hausnummerierung als Zäsur gesehen, durch die das "ganze Haus" von der Familie als neuer sozialhistorischer Gegenstand abgelöst wurde. Ursprünglich bezeichnete man mit "Haus" nicht nur die Baulichkeit, sondern auch die darin lebende Personengruppe, die gekennzeichnet war von der lohnlosen Arbeit seiner Mitglieder und einem Patriarchen als Hausherrn. Durch die Einführung der Hausnummern kam es aber vermeintlich zur Trennung des ursprünglichen Zusammenhangs zwischen Haus und Familie, also zwischen dem Gebäude und den darin lebenden Menschen. Geprägt wurde der Begriff des "ganzen Hauses" vom deutschen Kulturhistoriker Wilhelm Heinrich Riehl (1823-1897). Er stellte fest, dass das Haus vormals ein persönliches Gepräge, eine dem Familienleben entsprechende Individualität hatte und formulierte folgendermaßen: "Das organische Haus hatte einen Namen; das symmetrische hat eine Nummer." Manche Namen haben sich oft schnell verändert oder sind ganz verschwunden.[4]
Entstehungsgeschichte einiger Hof- und Bachnamen
Die Entstehung der ersten Höfe ist in Dimbach um 1300 nachweisbar. So ist der „Abrandtner“ in Unterlagen des OÖLA (Oberösterreichischen Landesarchivs) um 1300 dokumentiert. Im 14. Jahrhundert sind in Dimbach viele Höfe entstanden. Wohl waren es Rodungssiedler. Gerodet wurde auf verschiedene Art. Sehr häufig führte man die Brandrodungen durch = „Brandstatt“ worauf auch Hofnamen wie „Brandstätter“ zurückzuführen sind.
Eine andere Form der Rodung bestand in der großflächigen Abräumung des Waldes mit der Axt oder der Säge. Dabei spricht man von „Schlag“ oder „Reith“ = Ausreithen. Die Namensfolgerung daraus etwa ist „Schlager“, „Reitner“ oder auch „Reit“ wie „Dimbachreith“.
Die Zuteilung von Grundflächen an Bauern war verschieden. Der die Herrschaft versorgende Meierhof hatte den meisten Grund – etwa 90 Joch. Die meisten Bauern bekamen viel weniger. Diese waren demnach auch keine vollwertigen Bauern, sondern eben nur Dreiviertel-, Halb–, Viertel–, Achtel- oder Sechzehntelbauern. Dem entsprechen Hube, Hofstatt, Lehen, Sölde, Point und Häusl. Auch davon wurden wieder Namen abgeleitet wie Huber, Lehner, Pointner, Pointler, Häusler oder Hauser.
Andere Namen stehen nicht in Zusammenhang mit der Rodung, sondern werden etwa von der Besiedelung oder auch von Personennamen abgeleitet.
Holzer: Siedler am Holz (im Wald)
Weger, Wegerer: Siedler am Weg
Wimm, Wimmer, Widmungsgut, Widum = Kirchenbesitz: Dotationsgebiet meist einer Pfarre, also etwa zu einer Pfarre gehörend
Auer, Auger: Siedler in der Au oder in einer Niederung
Riegler, Riegelhofer: Siedler auf einem Höhenrücken
Eder: Siedler auf der Öd
Haider: Siedler auf der Heide (wenig bebautes Gebiet)
Hader: Grundvermesser (slawisch)
Zehetner, Zehethof, Zehetmair: Abgabestelle für den Zehent
Furtner: Übergang, auch Flussübergang
Irnfried: vom Personennamen Irmfrit
Gaupmann: vom Personennamen Gaupein
Wenkeneder: vom Personennamen Wenko
Windhör: vom Personennamen Windher
Meier, Mayer, Meir: maior Offizier, major domus Hausmeier = Verwalter der herrschaftlichen Höfe
Lehner, Lechner, Lehen enthält den Wortstamm „Leihe“, militärische Gefolgsleute wurden gelegentlich mit Land ausgestattet (Rechtsstellung) oder auch eine bestimmte Besitzgröße konnte damit verbunden sein: Nach Kremsmünsterer Quellen war ein Meierhof gleich zwei Huben und drei Lehen.
auch: benficium, feudum nach der bayerischen Gerichts- und Verwaltungsorganisation ein Viertelhof.
Huber, Humer: Hufe oder Hube = Grundwort für Hof, eine für den Unterhalt einer Familie ausreichende Wirtschaftsgröße
Pointe, Peuntner, Pointner, Pointler: Einzäunung innerhalb einer Gemeinweide
Hofstätter, Hofstätte: Halb-und Viertelhufe
Häusler, Hauser, Söllner: nur durch Zuerwerb lebensfähig
Inwohner, Inmann: kein eigenes Haus
Kastner: verweisen auf riesige Getreidekästen für das Zehentgetreide
Aigner: Besitzer freier Eigen
Stifter: Bewohner, die innerhalb einer Jahresfrist angestiftet (vertrieben) werden konnten.
Burger, Burgstaller: verweisen auf burg- oder turmähnliche Bauernhöfe oder alte Burgstellen, die verbäuerlichten.
Zeitlerei, Zeitler, Zeitlhofer: die Bienenhaltung (hohe Bedeutung, als es noch keinen Zucker gab)
Baumgartner: Besitzer eines Obstgartens, wo bessere, in Klöstern veredelte Sorten geerntet wurden.
Vogler, Vogelweiden: Singvogelfang
Schwaighof: auf Viehhaltung ausgerichtete Höfe, erst Schafe, Schafkäse, Schafwolle, im späten Mittelalter meist auf Rinderhaltung, Butterschmalzproduktion und Käsereien umgestellt.[5][6]
Gießenbach: auch Dießenbach, vermutlich aus „dießendem Bache“ entstanden. Diezen = tosen, rauschen – ein tosender und rauschender Bach.
Sarmingbach: von „zaba“ = Frosch; Froschbach
Voglsammühlbach: „sam“ = Samen; mit Samen bebaute Fläche und mit starker Vogelpopulation.
Blümelbach: Königsbach
Auf der nachfolgenden Karte sind die Hofnamen der Gehöfte/Häuser eingetragen. Die meisten Gehöfte scheinen als Eintrag in den ersten Karten zur Zeit Maria Theresias bzw. in den Josefinischen Karten (ca. 1790) auf, die meisten existieren aber bereits wesentlich länger (siehe u.a. Abgabenverzeichnisse Kloster Waldhausen bzw. diverse Erwähnungen in Urkunden des 13/14. Jhdts) wie z.B.: Gassen, Wenkenöd, Wenigstein, Grüner, Erlau.
Foto: Übersichtskarte mit den Hofnamen von Dimbach (37/1207)
Die Entstehung der Katastermappen:
Vor dem 18. Jahrhundert hatten Menschen, wie schon erwähnt, oftmals keine Familiennamen und die Häuser keine Nummern. Menschen wurden vielfach nur mit Taufnamen und Beruf bezeichnet, z.B. „Schindlmacher Hans“, „Holzhacker Sepp“ oder „Köhler Michl“. Manchmal gab es für Personen auch Spitznamen aufgrund ihres Aussehens. Manche Häuser erhielten den Namen auf Grund ihrer exponierten Lage oder spezifischen Gegebenheiten z.B. Pointler am Dimberg (Pointe = etwa Landspitze).
Der Staat wusste nie genau, wie viele Häuser im gesamten Land sind und schon gar nicht, wie viele Menschen in den Häusern wohnten. Da die Personen praktisch nur als Arbeitskraft galten, nicht entlohnt wurden und auch keine Sozialleistungen erhielten, kümmerte sich niemand um ihre Registrierung. Die Führung von Haus, Hof und Personen übte der Hausherr patriarchalisch aus. Erst, wie könnte es anders sein, zwecks Aufbringung von Steuergeldern und ganz besonders wegen der Erfassung militärtauglicher Personen wurde den Männern ein Name zugeordnet, den sie behalten mussten. Frauen waren für den Militär- und Kriegsdienst nicht vorgesehen und bekamen daher auch keine Namen, sondern sie wurden nur noch ihrer Zahl nach erfasst.
Erst mit der Einführung der Hausnummern 1770/71 wurden die Häuser registriert und somit ein Gesamtüberblick geschaffen.[7]
KARTE: Herrschaftsverhältnisse um 1850 (31/2239)
Quelle: Lehr, Prof. Rudolf: Landeschronik Oberösterreich; Wien-München; Verlag Christian Brandstätter; 1992
Quelle: Lehr, Prof. Rudolf: Landeschronik Oberösterreich; Wien-München; Verlag Christian Brandstätter; 1992
Hohensinner/Wiesinger: Ortsnamenbuch
Literatur: Anton Tantner: Ordnung der Häuser von Rudolf Karl Schipfer
Quelle: OÖLA
http://www.ooegeschichte.at/Familiennamen_der_Oberoesterreicher
Willibald Mayrhofer, Quellenerläuterungen S. 17
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