Jagdgesellschaft(Dr. Heinrich Hofeneder)
Es gibt nichts Totes auf der Welt,
hat alles sein` Verstand,
es lebt das öde Felsenriff,
es lebt der dürre Sand.
Lass deine Augen offen sein,
geschlossen deinen Mund
und wandle still, so werden dir
geheime Dinge kund.
Dann weißt du, was der Rabe ruft
und was die Eule singt,
aus jedes Wesens Stimme dir
ein lieber Gruß erklingt.
Hermann Löns (1866-1914)
Jagdschriftsteller, Umweltschützer
Seit der Existenz des Menschen gibt es wohl auch die Jagd. Diente sie ursprünglich der Nahrungsbeschaffung, so erfüllte sie im Laufe der Zeit verschiedene Funktionen bis hin zum Vergnügen. In heutiger Zeit erfüllt sie die Aufgaben von Hege, Arterhaltung, Naturschutz und Ökologie sowie Naturerlebnis für den modernen Menschen. Jedenfalls prägte sie durch alle Zeitläufe die kulturelle aber auch politische Menschheitsgeschichte.
Schon vom griechischen Heerführer und Historiker Xenophon (etwa 430 bis 354 vor Christus) ist die Schrift „Kynagogos“/“Cynegeticus“ (Hundeführer, Jäger), dem wohl ersten in unserem Kulturkreis bekannten Jagdbuch, überliefert. Darin ist bereits der gesundheitliche Aspekt der Jagd und der Gedanke der Weidgerechtigkeit angesprochen: „Männer, die die Jagd lieben, ziehen daraus keinen geringen Vorteil, denn sie gewinnen Gesundheit des Körpers, einen schärferen Blick, besseres Hörvermögen und ein längeres Leben“. Auch sollte der gejagte Hase „zum Ruhm der Göttin der Jagd“ die Möglichkeit zum Entkommen haben.
Ähnlich wie Xenophon formuliert auch der römische Dichter Horaz (65 bis 8 vor Christus): „Die Jagd stand bei den Römern immer in hohen Ehren. Sie ist dem guten Ruf Nütze und stärkt die Glieder“[1].
Zentrale Bedeutung hatte die Jagd auch für die Kelten, die von Beginn des fünften vorchristlichen Jahrhunderts bis zum Höhepunkt der Römerherrschaft weiten Teilen Europas ihren Stempel aufdrückten.
Im Verlaufe der Völkerwanderung etablierten sich germanische Stämme auf weiten Gebieten des zerfallenden römischen Reiches. Unter ihrer Herrschaft wurden erste Regelungen der Jagdausübung erkennbar. So stand an der „Allmende“, dem Gemeinschaftsbesitz germanischer Siedlungsgemeinschaften, jedem freien Mann die Nutzung von Holz, Weide und Jagd zu.
Karl der Große unterwarf in der Folge das Weidwerk festen Gesetzen. Er richtete in den neu erworbenen herrenlosen Gebieten, die weder in Einzel- noch Allmendebesitz standen, sogenannte Bannforste ein und entzog sie so der öffentlichen Nutzung (Forst: Ableitung vom lat. foris – außerhalb). Das sogenannte Jagdregal als ein Hoheitsrecht des Herrschers (daneben: Forst-, Berg- und Wasserregal) hatte seinen Anfang genommen.
In der Folge dehnte der Herrscher sein Jagdrecht auch auf jene Gebiete aus, die ursprünglich zur germanischen Allmende gehört hatten. Das Jagdrecht auf fremdem Grund und Boden war entstanden. Es sollte, mit Modifizierungen, bis 1848 währen.
Schlagen wir nun einen Bogen zur Situation in unserer engeren Heimat, wie sie die Quellen etwa seit dem sechzehnten Jahrhundert kundtun.
Um 1500 erlangten Probst und Konvent zu Waldhausen die Landgerichtsbarkeit u.a. auch in Dimbach. Das Jagdrecht des „Gotshauß zu Walthausn“ ist insbesondere auch aus der Taidingschrift[2] des Klosters Waldhausen von 1528 ersichtlich. Darin wird im Abschnitt „Wildpan und vischwaid“ (55. – 58.)[3] ausgeführt:
55. Item, wellicher in des gotshauß zu Walthausn wildpan ausserhalb erlaubnuß derselben herrschaft wildpräth vächt, es sei mit schiessn, netzn, mäschn oder anderm zeug, wie das geschiecht, derselb hat gfräflt und ist in der herrschaft straf, als oft er ergriffn wirdet, ze wandl verfalln 5 lb d * |
55. Item, wer immer im Jagdgebiet des Gotteshauses Waldhausen ohne Erlaubnis derselben Herrschaft Wildbret (wohl essbares Wild) erlegt, sei es durch Schießen, Netze, Schlingen oder andere Mittel, womit es geschieht, derselbe hat einen Frevel begangen, sooft er ergriffen wird, und wird mit 5 Pfund Pfennigen bestraft. |
56. Item, vächt aber ainer lüx, mäder, füx, däx, pern oder wolf, derselb soll di pälg dem brobst zu Waldhasen ze lösen geben, doch umb zimlich gelt; wellicher aber sollich wildwerch andern enden verkaufet, ist in des herns straff. |
56. Item, erlegt aber einer Luchse, Marder, Füchse, Dachse, Bären oder Wölfe (also Raubwild), so soll derselbe die Felle dem Probst zu Waldhausen zum Kauf anbieten, doch um eine gehörige Summe; wer immer aber solch Wild an anderen Orten verkauft, der ist in des Herren Strafe. |
57. Item, so hat das gotshauß zu Waldthausen inhalt desselben stiftsbriefs auf den zwaien pächen Serming und auf dem Dynpach allein das visch-wasser von anfang alß sie in die Teinaw fliessen unzt hinein an ihre außzaigte march biss auf den steig, der da geet gen sant Gergen genant Triezstich und sonst niemant drauf zu vischen macht hat. |
57. Item, so hat das Gotteshaus Waldhausen laut Inhalt dessen Stiftbriefs auf dem Sarmingbach und dem Dimbach allein das Fischrecht, angefangen von der Mündung in die Donau bis hinein an ihre ausgewiesenen Grenzen bis auf den Steig, der da nach St. Georgen führt, genannt Triezstich, und sonst hat niemand darauf das Recht zu fischen. |
58. Item, alle die so des gotshaus holden oder underthonen sein, alß oft si leut, die sein nicht recht haben auf des gotshauß pannwassern sehen vischen oder kreussen und solches der herrschaft oder hofrichter nicht anbringen, die seind darumben in des herrn straff. |
58. Item, sooft Untertanen des Gotteshauses Leute, die das Recht dazu nicht haben, auf des Gotteshauses Fischwässern Fische oder Krebse fangen sehen und solches der Herrschaft oder dem Hofrichter nicht anzeigen, die sind deswegen in des Herren Strafe. |
*Lat.: Librum (Pfund); denarius (Pfennig)
Aus späterer Zeit der Patrimonialgerichtsbarkeit der Grundherrschaft gibt das „Protocoll. Aller bey dem Closter Walthausen fürerfallenten Straffbaren Handlungen, und Verbrechen de Anno 673“[4] Auskunft.
Ambt Dimbach: Nachdem sich in des Obereberstorffers aufgerichten Fäll baumben ein bettl weib aus der Neustädler Pfahr gefangen, auch alda todts verbliben, haben Ihro Hochwürden, vnd Gnaden nach vernehmbung dessen alle fällbaumb verbüetten lassen auch dem Eberstorffer selbsten mündtlich verbotten, weillen Er aber gleichwohlen vier fällbaumb yber sothanes verbott aufzuerichten sich vnterstanden: haben ihne anfangs Ihro Hochwürden vnd genaden per 6 Reichsthaller bestraffet nachmahls aber gdig gelassen auf 3 fl.
So wurde z.B. der Oberebersdorfer zu Dimbach, unter dessen Schlagbaum eine Bettlerin zu Tode kam, wegen deshalb verbotener Wiederaufrichtung dieser Falle zu einer Geldstrafe von 6 Reichstalern, in der Folge ermäßigt auf 3 Gulden, verurteilt.
Marckht Dimbach: Demnach Jacob Sosshofer, buerger, vnd beckhenmaister Zue Dimbach wissentlich seinen beckhen Jungen in frembden bestandtwassern vnd bächen beuor in des Prandtnerischen daselbst Zue fischen gestattet, auch die aus denselben gefangen vnd nach Haus gebrachte fisch, vnd Krepsen selbsten verzehren helffen, ist Er von gnediger Herrschaft vmb 8 fl – Der Dopler aber auch Buerger, vnd beckh daselbst, welcher bedeiten Jungen einmahl in dergleichen wassern Zue fischen ansam gegeben, vmb 4 fl zue samen also abgewandlet worden mit 12 fl.
Die Dimbacher Bürger, Bäckermeister Jacob Sosshofer sowie Bäcker Dopler, erhielten Geldstrafen von 8 bzw. 4 Gulden, weil sie zum eigenen Gewinn den Lehrling zum Fischfang in fremden Bestandwässern missbrauchten.
Anlässlich der Aufhebung des Klosters Waldhausen (1792) durch Kaiser Joseph II. erfolgte die Zuweisung des Besitzes an das Linzer Domkapitel als Dotation.
Die Jagdvergabe, u.a. durch Verpachtung, erwies sich jedoch in vielen Fällen als problematisch. Die unzureichende Bewirtschaftung der Reviere förderte die Wilderei und führte zu einer Dezimierung des Wildstandes, die in der Folge der Revolution 1848 ihren Höhepunkt erreichte. Die nun auf eigenem Grund und Boden gestattete Jagd entleerte die Reviere vollends. Ausführlich werden diese Zustände in den Lebenserinnerungen des 1820 geborenen, im Dienste des Domkapitels stehenden Oberförsters und Domänenverwalters Victorin Ditlbacher beschrieben: „Das Revolutionsjahr 1848 war ein sehr verhängnisvolles. Als in Wien Freiheit und Gleichheit proklamiert und dies auf dem Lande ruchbar wurde, war das Erste, dass die Bauern und Bürger sich auf die wilde Jagd verlegten und alles niederschossen. Der Rehwildstand war ein sehr guter, ich pflegte dieselben wie Kinder, daher gab es mir einen Stich durchs Herz, dass durch die wilde Horde das durch so viele Jahre gepflegte Rehwild auch in solch grässlicher Weise vernichtet und abgeschossen wurde. Selbst die alten Geisen, welche noch trächtig waren, wurden nicht verschont. Alles frönte der Jagdlust, selbst bessere Leute und angesehene Bürger, denen man es nicht angesehen hätte, betheiligten sich in dieser wilden Jagd“.
Politisch brachte die Märzrevolution 1848 nicht nur den Bauern die Befreiung aus dem Untertanenverhältnis zur Grundherrschaft, sondern auch allgemein eine Verwaltungsreform. Anstelle der Patrimonialgerichtsbarkeit und des Pflegamtes traten die neuerrichteten k.k. Staatsämter (k.k. Statthaltereien, Bezirkshauptmannschaften), Gerichte und politische Gemeinden.
Um die Jagd in geregelte Bahnen zu lenken erließ Kaiser Franz Joseph I. am 7. März 1849 für die Monarchie das „Jagdpatent“. Mehrmals novelliert, wurde es zur Grundlage für unsere heutigen Landesjagdgesetze.
Darin ist die Ausübung der Jagd mit dem Eigentum an Grund und Boden verbunden. Die Gesamtheit der Grundbesitzer einer Gemeinde bildet die Jagdgenossenschaft. Ausgenommen davon sind die Eigenjagden. Die Jagdgenossenschaft verpachtet die Jagd einer Jagdgesellschaft oder an Einzelpersonen.
Nach anfänglichem Widerstand gegen diese Regelung verpachtete die Gemeinde Dimbach die Jagd dem Schmiedemeister Johann Freynschlag in der damaligen Steuergemeinde Dimbach und dem Johann Steindl in der damaligen Steuergemeinde Gassen für ein Jahr[5]. Einer der ersten Pächter der Kreuzner Jagd war auch der Oberbrunner in Dimbach[6].
Foto: Die Tagesstrecke nach einer Treibjagd im Jahre 1911; (74/1036)
1. Reihe stehend von links: Franz Grabner, Gastwirt in Dimbach; Franzerl Staudinger, Dimbach; Staudinger, Gastwirt, Dimbach; Karl Neulinger, Oberlehrer in Waldhausen; Hansl Oberbrunner, Dimbach.
2. Reihe stehend von links: Leopold Neulinger, Postmeister in Dimbach; Ignaz Schütz, Dimbach; Franz Sengstbratl, Gastwirt in St. Georgen/Walde.
3. Reihe stehend: Oberbrunner, Bauer in Dimbach; Hans Reichl, Oberlehrer in Dimbach; Hornberger, Bauer in Dimbach; Fuchsberger, Bauer in St. Georgen/Walde.
Sitzend von links: Karl Neulinger, Elektriker, Dimbach; Leopold Neulinger jun., Dimbach; Franz Leitner, Bauer am Grubergut.
Die nachfolgenden Pachtverhältnisse sind erst wieder aus den Gemeinderatsprotokollen ab 1911 ersichtlich. Damals erfolgte die Jagdvergabe an Leopold Neulinger, der schon seit 1909 als Jagdschutzorgan bestellt gewesen war und daneben seit 1912 die Forstaufsicht in der Gemeinde Dimbach unentgeltlich versah. Der Pachtschilling betrug 320 K/Jahr. Inflationsbedingt explodierte dieser Betrag im Jahr 1922 auf 40.000 K, 1923 gar auf 3.000.000 K, bevor er sich bis zur Jagdvergabe 1935 auf Schilling 500,-- einpendelte. Leopold Neulinger, von Beruf Postamtsleiter in Dimbach, und Bürgermeister von 1924 bis 1945, war Jagdpächter bis 1945 und anschließend Jagdleiter bis zu seinem Tod im Jahre 1962.
1945 werden als Jäger bestellt: Josef Buchberger vlg. Bauernhader, Leopold Leitner vlg. Bauerngruber und Ludwig Hintersteiner vlg. Sagmüllner.
1950 wird die Genossenschaftsjagd nur mehr an eine Jagdgesellschaft, deren Mitglieder Gemeindeangehörige sein müssen, um Schilling 2.000,--/Jahr verpachtet. Konsorten sind: Leopold Neulinger, Josef Fasching vlg. Sagmüllner, Ludwig Hintersteiner vlg. Sagmüllner, Josef Buchberger vlg. Bauernhader, Leopold Leitner vlg. Bauerngruber, Rudolf Riener und Dr. Kurt Sengstbratl.
1956 wird die Genossenschaftsjagd für weitere sechs Jahre an die Jagdgesellschaft und Leopold Neulinger als Jagdleiter zum Preis von Schilling 5.800--/Jahr vergeben. Die Zusammensetzung der Konsorten ist unverändert.
1962 wird, nach dem Ableben Leopold Neulingers, Leopold Leitner vlg. Bauerngruber (+) Jagdleiter.
Seine Nachfolger in dieser Funktion sind Franz Gruber, Bäckermeister in Dimbach (+), Franz Sickinger vlg. Brandl und zuletzt Roman Hintersteiner vlg. Sagmüllner.
Gegenwärtig (Jagdjahr 2010/2011) umfasst die Jagdgesellschaft Dimbach 20 Konsorten (K). Hinzu kommen 11 Ausgeher (A).
Foto: Hegeringschießen 2009 (74/1099)
Hockend von links: Rudolf Rafetseder (K, Chronist), Christian Ebner (A), Gerhard Leonhartsberger (K), Franz Gassner (K, Jagdleiter-Stv., Kassier), Georg Kleinbruckner (K), Johann Holzmann vlg. Bauerngruber (K), Roman Hintersteiner vlg. Sagmüllner (K, Jagdleiter), Erwin Gattringer (K), Josef Freinschlag (K), Josef Wiesinger vlg. Berger (A).
1.Reihe stehend von links: Leopold Mader-Kreiner vlg. Plumpfer (K), Karl Furtlehner jun. (A), Hubert Mach (A), Manfred Riegler vlg. Großeder (A), Bernhard Ebner vlg. Obergrammersdorfer (K), Karl Furtlehner sen. vlg. Auger bei Gassen (K), Leopold Holzmann vlg. Bauerngruber (K), Franz Sickinger vlg. Brandl (K).
2.Reihe stehend von links: Hermann Eisenhuber (K), Leopold Leitner (K), Dr. Heinz Hofeneder (A), Harald Hintersteiner vlg. Sagmüllner (A), Gerhard Futterknecht (K), Manfred Hochgatterer vlg. Abrandtner (A), Herbert Heindl (K), Gottfried Hader (K), Robert Sickinger vlg. Brandl (A), Friedrich Leonhartsberger (K, Hegeringleiter, Schriftführer).
Nicht am Bild: Hermann Furtlehner (K), Karl Leonhartsberger (A) und Manuel Höbarth (A).
Eingehende und systematische Aufzeichnungen über das Dimbacher Jagdleben finden sich in der „Jagdchronik Dimbach“, die seit dem Jagdjahr 1987/1988 geführt wird. Anfangs von Franz Repl, ab 1993/1994 von Hermann Eisenhuber und ab 2006 von Rudolf Rafetseder. In diesen Zeitraum fielen verschiedene Ereignisse, die an die Jägerschaft erhöhte Anforderungen stellten.
Die Reaktorkatastrophe von Tschernobyl vom April 1986 fügte u.a. auch der Jagd in den Folgejahren nachhaltigen Schaden zu. Auf Grund der Strahlenbelastung der Böden, Pflanzen und Tiere wurde vorerst ein befristetes Abschussverbot verhängt. Es folgte eine Empfehlung der Gesundheitsbehörden, maximal einmal monatlich Wildfleisch zu konsumieren. Dies und die allgemeine Angst und Verunsicherung in der Bevölkerung führte zu einem dramatischen Einbruch der Nachfrage nach Wild, das der Handel nur mehr in Kommission übernahm. Die Situation normalisierte sich erst wieder in den Neunzigerjahren.
Nicht genug damit wurde seit 1986 teilweise starker Rehwildverlust in Rapsanbaugebieten festgestellt. Wie das Institut für Wildtierkunde an der Veterinärmedizinischen Universität Wien feststellt, hat der sog. “00 Raps“, eine durch genetische Manipulation vom Senföl befreite Futterpflanze, ihre „Geschmacksschwelle“ für das Rehwild verloren, wodurch sie speziell im Winter mangels Alternativen zur bevorzugten Äsung wurde. Die Folge sind schwere Beeinträchtigungen der Herz- und Nierenfunktion. Die Rehe büßen das Sehvermögen ein, verlieren die Scheu vor dem Menschen und sterben oder überleben zumindest mit bleibenden Schäden, wovon auch der Nachwuchs betroffen ist. Glücklicherweise war der Ausfall in Dimbach gering, wohl auch, weil die hiesige Bauernschaft, zum Teil selbst Jäger, nicht zu den Wegbereitern dieser „modernen“ Futterpflanze zählte. Mittlerweile ist man weiträumig auf andere Rapssorten übergegangen.
Ende der Achtzigerjahre breitete sich die Tollwut in weiten Teilen Österreichs aus. Dimbach wurde am 29. Jänner 1989 und neuerlich am 7. Dezember 1990 zum Sperrgebiet erklärt. Auf Grund vielversprechender Erfolge in der Schweiz und der BRD wurde auch in Österreich die Aktion „Schluckimpfung der Füchse gegen Tollwut“ durchgeführt. Im Bezirk Perg legten revierkundige Jäger zu dem hierfür bestimmten Zeitpunkt (25. Mai 1991) vierzehn Tage aktive Köder mit Impfkapseln an Fuchspassen und Luderplätzen abgedeckt aus. Eine zweite Teilimpfung erfolgte am 26. Oktober 1991. Weitere Impftermine waren 28. Mai und 27. Oktober 1992. Damit konnte die Aktion erfolgreich abgeschlossen werden.
In Teilen Österreichs, so auch im Bezirk Perg, werden Wildsauen zunehmend zum Problem. In Dimbach treten sie meist nur als Wechselwild in strengen Wintern in Erscheinung. Ein besonderes Weidmannsheil hatte bei dieser Gelegenheit unser Jagdleiter, der anlässlich eines Saurieglers am 4. Dezember 1997 aus einer Rotte von vier Stück gleich drei „auf einen Streich“ erlegte.
Foto: Jagdleiter Roman Hintersteiner erlegte am 4. Dezember 1997 drei Wildsauen „auf einen Streich“. (74/1101)
Das enorme Ausmaß und die anhaltende Dauer der Schneemassen im Winter 2005/2006 erforderte den besonderen Einsatz der Weidmänner bei der Wildfütterung.
Im Jahr darauf verwüstete der Orkan „Kyrill“ in der Nacht vom 18. auf den 19. Jänner 2007 die Wälder im gesamten Gemeindegebiet. Diesmal war der Erdboden schneefrei und nicht gefroren, sodass auch Tiefwurzler keinen Halt mehr fanden.
Die Abschusszahlen bis zum Jagdjahr 1993/1994 waren durch hohe Rehwild- und Hasenstrecken gekennzeichnet. Insbesondere im Interesse der Forstwirtschaft erfolgte hierauf eine Reduzierung des Rehwild-Bestandes, sodass sich seitdem die jährlichen Strecken bis heute ziemlich konstant auf maximal 200 Stück beliefen. Gleichzeitig erholten sich die Raubwildbestände – nach der Tollwutperiode 1989 - 1992 überraschend schnell, was sich in erhöhten Abschusszahlen widerspiegelt.
Rehe |
Hasen |
Füchse |
Marder |
Dachse |
Sauen |
Iltisse |
|
1987/88 |
320 |
41 |
1 |
1 |
|||
1988/89 |
246 |
19 |
10 |
5 |
1 |
||
1992/93 |
403 |
52 |
1 |
2 |
|||
1993/94 |
306 |
40 |
8 |
3 |
3 |
||
1994/95 |
209 |
18 |
24 |
3 |
2 |
5 |
|
1995/96 |
194 |
25 |
54 |
9 |
2 |
5 |
1 |
1996/97 |
157 |
10 |
34 |
3 |
1 |
||
1997/98 |
149 |
16 |
30 |
2 |
2 |
3 |
|
1998/99 |
153 |
11 |
24 |
2 |
1 |
||
1999/00 |
161 |
11 |
34 |
6 |
4 |
||
2000/01 |
163 |
5 |
34 |
4 |
3 |
||
2001/02 |
182 |
5 |
37 |
3 |
3 |
||
2002/03 |
181 |
7 |
29 |
2 |
7 |
||
2003/04 |
170 |
9 |
31 |
5 |
12 |
||
2004/05 |
176 |
3 |
30 |
22 |
4 |
||
2005/06 |
197 |
5 |
36 |
7 |
11 |
||
2006/07 |
175 |
6 |
19 |
7 |
4 |
||
2007/08 |
177 |
4 |
33 |
6 |
5 |
||
2008/09 |
186 |
7 |
31 |
3 |
4 |
||
2009/10 |
200 |
3 |
30 |
5 |
3 |
1 |
Foto: Wenn der Hund versagt, kommt der Jagdleiter dran. Dabei kommt ihm seine drahtige Figur, im Gegensatz zu einigen anderen Weidkameraden, zugute. (74/1098)
Die amtlichen Durchschnittspreise für Rehwild sind gegenüber 1964 (Schilling 20,05/kg), unter Berücksichtigung der Entwicklung des Verbraucherpreisindex im Vergleichszeitraum (rd. +400 %) bis zum Jahr 2009 (Euro 1,90/kg) dramatisch gefallen.
Nicht nur der eigentlichen Jagd sondern auch der Geselligkeit wird hoher Stellenwert eingeräumt. Neben gemeinsamen Ausflügen, Teilnahme an diversen Bewerben und Fortbildungsveranstaltungen, Jägerschirennen und –fußballturnieren sowie der Feier von runden Geburtstagen und Jubiläen kommt die Traditionspflege nicht zu kurz. Anlässlich des Bezirksjägertages 2009 wurden den langjährigen Jägern und Hegern unserer Jagdgesellschaft Karl Furtlehner vlg. Auger und Hubert Mach aus der Hand von Landesjägermeister Sepp Brandmayr der „Goldene Bruch“ verliehen.
Foto: Bernhard Ebner vlg. Obergrammersdorfer wird beim Schüsseltrieb für seinen ersten am 30. Dezember 1994 erlegten Fuchs vom „dienstältesten“ Jäger Dimbachs Hubert Mach zum „weidgerechten Jäger“ geschlagen. (74/1103)
Aufgabe weidgerechten und zeitgemäßen Weidwerks ist aber nicht nur die Jagd selbst, sondern vor allem auch Hege, Lebensraumerhaltung, Natur- und Landschaftsschutz sowie Entwicklung und Bewahrung eines guten Verhältnisses zur nicht jagenden Bevölkerung.
In diesem Sinne wurde die Jagdgesellschaft Dimbach vom OÖ. Landesjägermeister im Jahr 2003 „für vorbildliche Lebensraumverbesserung“ im Zuge eines Güterwegbaues im Gemeindegebiet ausgezeichnet.
Dem gleichen Zweck diente die im Jahre 2006 erfolgte Markierung von dreizehn Rehkitzen, um Einblick in Wanderbewegungen, Einstände etc. für allfällig notwendige Regulierungsmaßnahmen zu gewinnen und so Wildschäden möglichst zu minimieren.
Auch die Einrichtung von „Weiserflächen“ soll die Entschärfung der Wald- /Wildproblematik bewirken. Um bei der Erstellung der Abschusspläne durch die Bezirkshauptmannschaft die Wilddichte besser beurteilen zu können, veranlasste die Bezirksforstbehörde die Errichtung von insgesamt elf solcher Areale. Diese eingezäunten 6 m x 6 m großen Waldflächen sollen den Wildverbiss im Vergleich zu den freien Flächen deutlich machen.
Foto: Im Rahmen einer Aktion „Kindergarten und Jagd“ wurde in den Jahren 2006 und 2009 den Kindern anlässlich eines Lehrausganges zu Wildfütterungen Wissenswertes über Jagd und Jagdbetrieb in kindgerechter Form vermittelt. Damit soll schon bei den Kleinsten Verständnis und Begeisterung für Natur und Jagd geweckt werden. (74/1102)
Die Erwachsenengeneration Dimbachs bringt der Jägerschaft seit jeher Verständnis und Sympathie entgegen. Dies zeigt sich nicht zuletzt daran, dass bei der jeweiligen Jagdvergabe, trotz höchster Angebote auswärtiger Interessenten, der Zuschlag immer der einheimischen Jägerschaft zu einem angemessenen Pachtzins erteilt wurde. Die Jagdgesellschaft weiß dies zu schätzen und ist den Dimbacher Grundeigentümern zu aufrichtigem Dank verpflichtet.
Quellen und Literatur
Johann Nussbaumer, 2000 Jahre Jagd in Österreich; Österr. Jagd- und Fischereiverlag, 2000
Österreichische Weistümer; Gesammelt von der Österr. Akademie der Wissenschaften, XVI. Band, Wien 1978, Seite 756
Oberösterreichisches Landesarchiv; Stiftsarchiv Waldhausen, Handschriften III 32, Strafprotokoll der Herrschaft Waldhausen 1673 – 1716. O.S.
Victorin Ditlbacher (*1820), Persönliche Lebenserinnerungen aus 1900
Unsere Heimat – Der Bezirk Perg; Herausgeber: Verein zur Herausgabe eines Bezirksheimatbuches Perg, 1995
Wolfgang Schachenhofer, Von der Donau bis zum Weinsberg; Herausgeber: Tourismusverband St. Georgen a.W., 1996
Heimatbuch der Gemeinde Bad Kreuzen; Herausgeber: Marktgemeinde Bad Kreuzen, 2.Aufl.1997
Jagdchronik Dimbach; Herausgeber: Dimbacher Jägerschaft
J. Nussbaumer, 2000 Jahre Jagd in Österreich
Pantaiding: ursprünglich Versammlung der Dorf- und Hofgenossen, in welcher das geltende Recht gewiesen oder Aufzeichnungen darüber verlesen wurden.
Österreichische Weistümer, Öst. Akademie der Wissenschaften
OÖLA, Strafprotokoll der Herrschaft Waldhausen 1673 - 1716
Wolfgang Schachenhofer, Von der Donau bis zum Weinsberg
Heimatbuch der Marktgemeinde Bad Kreuzen
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